Verlängerung und Erweiterung Sonderprogramm KfW - Schnellkredit
Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert und erweitert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredites, um die Unternehmen während der Krise weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.
1) Verlängerung bis 30.06.2021
Das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredites, wird – vorbehaltlich der sehr wahrscheinlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission – bis zum 30.06.2021 verlängert.
2) Erweiterung auch auf Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Darüber hinaus wurde das KfW-Schnellkreditprogramm auch auf Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten ausgeweitet.
Ab dem 09.11.2020 können nun auch Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen über die Hausbanken die KfW-Kredite des Sonderprogramms bis zu einer Höhe von € 300.000,00 beantragen. Die maximale Kredithöhe hängt, wie bisher, von den im Jahr 2019 erzielten Umsätzen ab.
Außerdem übernimmt der Bund, wie bisher auch, bei den Kleinunternehmen und Solo-Selbstständigen, das vollständige Risiko dieser Kredite und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
3) Regelung zur vorzeitigen Tilgung
Des Weiteren ist neu eine Regelung zur Tilgung der KfW-Kredite eingeführt worden. Ab dem 16.11.2020 ist nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsmaßnahmen und -programmen.
4) Eckpunkte des KfW-Sofortkredit
- Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind;
- Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen;
- Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019, maximal € 800.000,00 für Unternehmen mit einer Beschäftigungszahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000,00 für Unternehmen mit einer Beschäftigungszahl von bis zu 50 Mitarbeitern und maximal€ 300.000,00 für Unternehmen mit einer Beschäftigungszahl von bis zu 10 Mitarbeitern;
- Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen;
- Der Zinssatz beträgt aktuell 3 % mit einer Laufzeit von 10 Jahren;
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die Kfw, abgesichert durch eine Garantie des Bundes;
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.
5) Weiteres Vorgehen
Für den Fall, dass Sie weitere konkrete Fragen im Zusammenhang mit dem KfW-Sonderprogramm und insbesondere mit dem Kfw-Schnellkredit haben, stehen wir weiterhin jederzeit persönlich und telefonisch zur Verfügung.
Zu den rechtlichen Aspekten der Corona-Krise werden wir Sie mit weiteren Newsletter informiert halten.