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Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir beraten und vertreten Banken und Unternehmen aus dem Bank- und Finanzsektor. Insbesondere sind wir für unsere Mandanten in den Bereichen Zahlungsverkehr, Kredit-/ Darlehensgeschäft, Kreditsicherung, Verwertung von Sicherungsmitteln und Zwangsverwaltung tätig.

Weiter führen wir bankrechtliche Prozesse zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Kreditverträgen und im Rahmen der Inanspruchnahme von Sicherungsgebern.

Daneben beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter.