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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend auf den Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes.

Insbesondere sind wir für unsere Mandanten in folgenden Bereichen tätig:

  • Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Restrukturierungen, Sanierungen und Insolvenzen (u.a Betriebsübergang (§ 613a BGB), Out- und In­sourcing, Betriebsänderung (§ 111 BetrVG), Interessenausgleich mit/ohne Namensliste, Sozialplan, Betriebsstillegung etc.)
  • Beratung bei und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen auch und insbesondere für Organmitglieder, einschließlich der Verhandlung und Formulierung von Aufhebungsverträgen, Änderungsvereinbarungen bis hin zur Auflösung und Beendigung von Vertragsverhältnissen; Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere auch Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
  • Beratung und Vertretung in mitbestimmungsrechtlichen Fragen (u.a. BetrVG, MAVO/MVG, Schwerbehindertenvertretung etc.), Verhandlung und Erstellung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • spezieller Schwerpunkt im kirchlichen Arbeitsrecht (AVR)