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Gesellschaftsrecht

Wir beraten regelmäßig Kapital- und Personengesellschaften sowie Mandanten aus dem Gesellschafterkreis mittelständischer Gesellschaften. Für unsere Mandanten decken wir sämtliche Bereiche des Gesellschaftsrechts ab.

So beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei Gesellschaftsneugründungen, gesellschaftsrechtlichen (Re-) Strukturierungen und Umwandlungen von Unternehmen.

Wir übernehmen die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung und unterstützen bei der Umsetzung aller relevanten gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, wie der Vorbereitung und Leitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Abberufung und Bestellung von Organmitgliedern etc.

Im Rahmen der Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten bringen wir unseren juristischen und betriebs- wirtschaftlichen Sachverstand und unsere Erfahrung in die Unternehmen ein.

Ein besonderes Augenmerk legen wir bei unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens, gerade auch bei der Beratung in Nachfolge- fragen.