Unsere breitgefächerten Kenntnisse und Erfahrungen im Wirtschaftsrecht nutzen unsere Mandanten auch im speziellen Bereich des Private Equity.
Wir beraten und betreuen in- und ausländische Finanzinvestoren von der Vorauswahl der Zielobjekte bis zum exit aus dem jeweiligen Investment.
Wir führen gemeinsam mit unseren Mandanten bereits die einleitenden Gespräche mit den Vertretern der Zielgesellschaften, erarbeiten in enger Abstimmung mit den Mandanten die Deal-Struktur und erstellen letters of intent, memoranda/ agreements of understanding sowie Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsvereinbarungen.
Bei der nachfolgenden Due-Diligence-Prüfung und der Erstellung der erforderlichen Verträge verfolgen wir das Ziel, den Erfolg unserer Mandanten nachhaltig sicherzustellen.
Risiken und potentielle Streitpunkte werden so weit als möglich durch klares, gezieltes Vorgehen und überschaubare Vertragswerke verringert.
Der zeitnahe und nachhaltige Erfolg unserer Mandanten – ob als organisches Wachstums oder als turn-around – ist stets oberstes Ziel.