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Restrukturierungs- Sanierungs- Insolvenzrecht

Unsere Erfahrungen und unsere Kenntnisse des Wirtschaftsrechts ermöglichen es uns, bei Sanierungen bzw. Restrukturierungen umfassend zu beraten und unter besonderer Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Belange Lösungen anzubieten.

Wir suchen frühzeitig nach Möglichkeiten, Abläufe, Prozesse und Verfahren in den Unternehmen zu verbessern. Unsere Branchenkenntnisse erlauben auch, gegebenenfalls strategische (Neu-) Ausrichtungen zu unterstützen.

Nach eingehender betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Analyse beantworten wir die Frage möglicher Insolvenzreife und zeigen Lösungsmöglichkeiten zur positiven Fortführung des Unternehmens auf, die von außergerichtlicher Restrukturierung und Sanierung über die Veräußerung des Unternehmens oder Teilen hiervon bis hin zur Sanierung und Entschuldung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens reichen können.

Im Rahmen der Restrukturierung und Sanierung übernehmen wir die Umsetzung und Gestaltung aller erforderlichen gesellschafts-, arbeits-, vertrags- und kapitalrechtlichen Maßnahmen. Hierbei legen wir Wert auf eine zügige und zielgerichtete Umsetzung der Maßnahmen, um die Restrukturierung oder Sanierung zur Erhaltung der geschaffenen Werte zum Erfolg zu führen und gleichzeitig Haftungsrisiken für die handelnden Organe zu vermeiden.

Die handelnden Organe – Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafterberaten und vertreten wir umfassend – auch im Hinblick auf das Risiko persönlicher zivil- und strafrechtlicher Haftung.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Gläubiger im Vorfeld und während eines Insolvenzverfahrens bei der Geltendmachung ihrer Rechte (insbesondere von Sicherungsrechten) und der Anmeldung und Verfolgung ihrer Forderungen.