Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend auf den Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes.
Insbesondere sind wir für unsere Mandanten in folgenden Bereichen tätig:
- Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Restrukturierungen, Sanierungen und Insolvenzen (u.a Betriebsübergang (§ 613a BGB), Out- und Insourcing, Betriebsänderung (§ 111 BetrVG), Interessenausgleich mit/ohne Namensliste, Sozialplan, Betriebsstillegung etc.)
- Beratung bei und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen auch und insbesondere für Organmitglieder, einschließlich der Verhandlung und Formulierung von Aufhebungsverträgen, Änderungsvereinbarungen bis hin zur Auflösung und Beendigung von Vertragsverhältnissen; Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere auch Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
- Beratung und Vertretung in mitbestimmungsrechtlichen Fragen (u.a. BetrVG, MAVO/MVG, Schwerbehindertenvertretung etc.), Verhandlung und Erstellung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- spezieller Schwerpunkt im kirchlichen Arbeitsrecht (AVR)