Unsere Mandanten beraten wir in sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Vertragsrechts.
Allgemeine Vertragsgestaltung sowie Ausarbeitung von Formular- und Individualverträgen in allen mit dem Handels- und Vertriebsrecht in Zusammenhang stehenden Bereichen sind ebenso Teil unserer Tätigkeit wie die Formulierung von Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsvereinbarungen, letters of intent, memoranda of understanding, Vor- und Rahmenverträgen, Schiedsvereinbarungen, Kooperationsverträgen, Forschungs- und Entwicklungsverträgen.
Im Handelsrecht unterstützen wir den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten durch die Betreuung in allen klassischen Bereichen. Unter anderem beraten und vertreten wir im Vertragsrecht (Handelsvertreterrecht, Konsignationslagerverträge etc.), im Kaufrecht (Forderungs- und Gewährleistungsmanagement), Lizenz- und Franchiserecht. Auch im Werkvertragsrecht (z.B. privates Baurecht) sind wir häufig tätig. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erstellen von Mietverträgen sowie das diesbezügliche Forderungsmanagement.