Unsere Mandanten beraten wir bei Grundstücksübertragungsverträgen sowie bei Erbbau-/ Erbpachtübertragungsverträgen.
Im gesamten gewerblichen und privaten Mietrecht sind wir für unsere Mandanten tätig und erstellen insbesondere Gewerbemiet- und Pachtverträge. Für sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Fragen stehen wir zur Verfügung; wir vertreten unsere Mandanten darüber hinaus selbstverständlich in außergerichtlichen und gerichtlichen mietvertraglichen Auseinandersetzungen.
Auch im Bereich des Grundstücksrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts sowie des privaten Nachbarrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten. Gerade auch Bauunternehmen, Bauherren und Architekten beraten wir in allen Fragen des privaten Baurechts, insbesondere zur Haftung der Baubeteiligten und bei der Geltendmachung und Abwehr von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen.