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Prozessrecht / Schiedsverfahren

Wir beraten und vertreten umfassend in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit. Dies umfasst insbesondere die Durchsetzung, Sicherung und Abwehr von Ansprüchen vor allen Zivil-, Arbeits- und Verwaltungs- und Sozialgerichten, aber auch die Vertretung vor den Finanzgerichten sowie die Verteidigung in (wirtschafts-) strafrechtlichen Verfahren.

Von unseren Mandanten werden wir häufig auch mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im einstweiligen Rechtsschutz beauftragt, z.B. bei der Abwehr oder Durchsetzung von wettbewerbs- und markenrechtlichen Ansprüchen.

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir selbstverständlich auch in allen Arten von Schiedsverfahren.

Bei der prozessualen und verfahrensrechtlichen Vertretung haben wir stets den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten im Blick. Wir bieten unseren Mandanten von Fall zu Fall deshalb eine vorzugswürdige zeitnahe Lösung an, die ohne (Schieds-) Richter zum wirtschaftlichen Erfolg verhilft.