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Unternehmenstransaktionen (M&A, Unternehmensnachfolge)

Unternehmenstransaktionen sind vielschichtige Vorgänge, bei denen eine Vielzahl an Aspekten zu beachten sind.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenstransaktionen, unabhängig davon, ob diese Käufer oder Verkäufer sind, das Ziel- unternehmen als Ganzes oder nur Betriebsteile betroffen sind und ob die Transaktion als „Asset-“ oder „Share-Deal“ erfolgt.

Mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen insbesondere auch im Gesellschaftsrecht, im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Arbeitsrecht und der Fokussierung auf die wirtschaftlichen Belange der Mandanten können wir die vielschichtigen und vielfältigen Aspekte einer Transaktion einschätzen und für unsere Mandanten steuern. Wir führen die Verhandlungen mit den Beteiligten, prüfen die Chancen und Risiken der Transaktionen im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung und gestalten die Transaktionen sowohl in konzeptioneller als auch in vertraglicher Hinsicht.

Unsere Kenntnisse und Erfahrungen im Restrukturierungs-/ Sanierungs- und Insolvenzbereich und in den Bereichen Unternehmenstransaktionen, Bankrecht sowie Private Equity erlauben uns die Beratung von Investoren auch im Hinblick auf den Erwerb von Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage.

Soweit erforderlich, beziehen wir Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in den Transaktionsprozess ein und koordinieren die Zusammenarbeit.